Präambel aus der Bundesordnung des DPB

»Freiheit und freiwillige Bindung bestimmen das Leben des Deutschen Pfadfinderbundes wie das einer jeden Gemeinschaft. Ihr Verhältnis zueinander ergibt im bündischen Pfadfindertum eine Grundhaltung, die Form und Wesen des Bundes bestimmt.

Der Deutsche Pfadfinderbund begreift sich als Bund aus Bünden. Er gibt seinen Gruppen die Freiheit und stellt an sie die Forderung, ihr Zusammenleben selbst zu gestalten. Der Bund ist den Gruppen und die Gruppen sind dem Bund verpflichtet.

Für alle Gruppen ist verbindlich:

  1. Brüderlichkeit im Bund und das Bemühen um Verständnis für den Mitmenschen, auch für den Andersdenkenden
  2. die kleine Gruppe als gewachsene Erlebnis- und Fahrtengemeinschaft, die eine Urzelle des Bundes bildet und
  3. die Anerkennung der Bundesordnung mit Gesetz und Versprechen, Bundesständen und Bundestracht.

Das Zusammenleben im Bund ist geprägt durch freundschaftliche Beziehung zwischen Führer und Geführten. Es entspricht dem Wesen des Bundes, dass in ihm Gehorsam auf Vertrauen und Zuneigung beruht. An die Führer des Bundes und der Gruppen werden deshalb erhöhte Forderungen gestellt. Sie sind zu vorbildhafter Lebensführung verpflichtet.«